Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller eines Angebotes und unter Auftragnehmer das Einzelunternehmen Rita Nottinger zu verstehen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Leistungen Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Abweichungen oder Änderungen während der Durchführung des Angebotes werden vorbehalten. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden die nach Vertragsabschluss getroffen werden, bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, außer bei höherer Gewalt bzw. unabwendbaren Gefahren (Gewitter, Sturm, Hagel usw.), siehe Ziffer 4. Das Angebot bzw. die Veranstaltung kann schriftlich per Post oder eMail, telefonisch oder auch persönlich gebucht werden. Dabei gilt die Anmeldung als Angebot seitens des Auftraggebers. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Auftragnehmers zu stande.
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Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer Das vereinbarte Honorar ist vollständig vor Beginn der Veranstaltung in bar oder per Überweisung auf Geschäftskonto des Auftragnehmers zu zahlen. Sollte das vereinbarte Honorar nicht gezahlt werden, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; es gilt Ziffer 4. In den Honoraren ist keine Umsatzsteuer enthalten, da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist.
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Rücktritt durch den Auftragnehmer Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos streichen. Zuvor wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anbieten. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Nichteinhaltung der Zahlungspflichten des Auftraggebers.
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Rücktritt durch den Auftraggeber Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: – bis 30 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, – 29 bis 10 Tage vor Leistungsbeginn 50 % des vereinbarten Honorars sowie – ab dem 9 Tage vor Leistungsbeginn vereinbartes Honorar in voller Höhe. Der Auftragnehmer behält sich hierbei vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird das im Vertrag vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht, des Auftraggebers auf Nachholung des Angebotes zu einem späteren Zeitpunkt. Bei einer vorzeitigen Beendigung des gebuchten Angebotes auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Gleiches gilt für einzelne Leistungen, die der Auftraggeber nach Beginn des Angebotes nicht oder nicht in vollem Umfang wahrnimmt, sofern dies der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat.
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Wartezeit des Auftragnehmers Verspätungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen. Bei einer Verspätung von 30 Minuten und länger kann der Auftragnehmer von dem Auftrag zurücktreten, da eine Durchführung des Angebotes in der verbliebenen Zeit nicht mehr möglich ist. Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Angebotes oder Reduzierung des Honorars. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Angebotszeit.
- Haftung Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese beitragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung seitens des Auftragnehmers für evtl. Leistungen Dritter, die in den Angeboten enthalten sind, wird ausgeschlossen. Für diesen Fall erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdanbieters an. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern, den Lehrkräften oder den Begleitpersonen.
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Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
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Abwehrklausel Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.
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Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers Mitschnitte und Tonaufnahmen des Angebotsinhaltes sind nicht gestattet. Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Auftragnehmer darf Bild-/Ton-/Videoaufnahmen anfertigen und für eigene Werbezwecke nutzen.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bzw. der teilnehmende Personen Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, werden von der Durchführung ausgeschlossen. Einen Anspruch auf Erstattung des vereinbarten Honorars besteht nicht. Evtl. mögliche Beanstandungen sind unverzüglich und noch vor Ort anzuzeigen.
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Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
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Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zemmer. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: Mai 2020